Ein „Abmahnanwalt“ wurde vom Landgericht München erstmals wegen rechtsmissbräuchlichem Vorgehens verklagt. Jetzt muss dieses Urteil wohl noch final bestätigt werden und dann bitte müsste- wenn ich mir etwas wünschen darf – diese Kanzlei zur Rückzahlung pus 100% Aufschlag verurteilt werden. Bitte. Danke. […]
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