„DSGVO-Ratgeber für private Fotos“?

Ganz ehrlich? Diese sog. Datenschutz-Grundverordnung krankt erheblich, die Politiker:innen und Juristen die dieses Monster erschaffen und durchgewunken haben, halte ich ebenfalls für zumindest kränklich, sie sollten einen Arzt aufsuchen, denn wenn sich bereits Zeitschriften-Artikel mit der DSGVO bei Privat-Fotos (!) beschäftigen um dann ernsthaft den letzten Satz mit „im Zweifel rechtlicher Rat einzuholen“ zu beenden, dann finde ich das, wie gesagt, krank.

Wann kann man als Privatperson bedenkenlos fotografieren und wann muss eine Erlaubnis eingeholt werden? Ein kurzer Fotowalk durch Rechtsgebiete und Grauzonen.

Quelle: DSGVO-Ratgeber für private Fotos: Wann muss ich um Erlaubnis bitten? | heise online

Mit der „GDPR“ auf EU-Ebene sollen wohl Social-Media-Monster gezähmt werden, wobei Einzelpersonen riskieren verklagt zu werden, weil irgendwelche Juristen:innen und Richter:innen, geschweige denn Politiker:innen nicht einmal die Technik verstehen die sie regulieren wollen, um uns dann alle in eine Art digitale Geiselhaft zu nehmen.

Für mich gibt es nur eine Schlussfolgerung: Fükk DSGVO.