Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin überzeugt davon, dass wir „die“ Polizei brauchen und dort wird größtenteils auch sehr gute Arbeit gemacht, aber eine meiner Sorgen bei der Corona-App, bestätigen sich nun bei einer anderen Corona-„Abwehr“-Initiative, den „Corona“-Gästenlisten der Restaurants.
Diese Listen wurden und werden, obwohl für einen anderen Grund gedacht, nun auch von der Polizei genutzt, zur Überprüfung/Überwachung in gewissen Fällen benutzt.
Zwar wurden die Adresssammlungen angeblich nur in seltenen Fällen zur Überwachung beziehungsweise Überprüfung herangezogen, aber dies war mehrere dutzend Male der Fall, nicht nur in Bayern, sondern auch in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachen, Bremen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
Dabei wurden auf die Listen nicht nur zurückgegriffen bei Gewalt- und Sexualdelikten, wie ursprünglich beteuert – dies würde ggf. auch mich „weicher machen“ bei der Überlegung zur Verwendung dieser Listen – sondern offensichtlich auch bei einem „Rauschgiftermittlungsverfahren„. Also wo sind, die Grenzen, gibt es überhaupt welche? Wie lange werden die Liste und in welchem Umfang gespeichert? Viele, viele Fragen…
Besonders perfide daran ist, dass der Großteil der Bevölkerung – mich eingeschlossen – generell der Bekämpfung von Verbrechen zustimmt, aber wir geben unsere Adress- und Kontaktdaten bei Restaurants aus einem gesundheitlichen Aspekt preis, so wurde es auch von „der Politik“ kommuniziert – Datenschutz-rechtlich sollte somit alles klar und perfekt laufen.
Ganz konkret stellt sich mir folgende Überlegung: Wieso tauche ich nun ggf. plötzlich in einer Liste mit Verbrechern*innen auf und werde ich mit meinem nicht-deutschen Nachnamen damit ggf. in ein „gefährliches“ (weil überwachs-relevantes) Eck gedrängt bzw. erscheint man Name irgendwie und -wo dokumentiert? #BLM – natürlich stark abgemildert – lässt grüßen?
Teil 2 der Überlegung: Wenn ich – um meiner Sorge bei Überlegung 1 entgegenzuwirken und mich damit selbst zu schützen, um nicht in automatisierten („schwarzen“) Listen zu erscheinen – jetzt zukünftig einen falschen Nachnamen, rein versehentlich natürlich, aber eine korrekte Handynummer (zur Nachverfolgung in gesundheitlichen Fälle) angebe, mache ich mich damit strafbar?
Wie Ihr seht ist dies ein datenschutzrechtliches Debakel: Die Behörden machen sich unnötig angreifbar, der Verfall der Sitten und des Anstandes in den Ämtern scheint offensichtlich, und zusätzlich schwindet, zum wiederholten Male, das Vertrauen in die „Obrigkeit“.
Solche Aktionen unterminieren die Kompetenz der Behörden, sowie die Sorgfaltspflicht und das Vertrauen die der Staat seinen Bürgern verspricht, beziehungsweise vorgibt zu haben.
Es scheint sich erneut zu bestätigen: Umso weniger Daten der Staat sammelt und man von sich preisgibt, desto besser – leider. Das gilt on- wie offline. Das gilt für Gästenlisten, ebenso wie bei SocialMedia und -Messengern, aber meiner Meinung nach spricht das leider auch immer noch gegen die Corona-App. Denn man weiß niemals, was „Sie“ tun – wann der Staat was und wie, geschweige denn wo verwendet.
Gesundheitsämter nutzen die Gästedaten aus der Gastronomie zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran.
Quelle: Polizeizugriffe auf Corona-Gästelisten auch in Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz | heise online