Ein „Abmahnanwalt“ wurde vom Landgericht München erstmals wegen rechtsmissbräuchlichem Vorgehens verklagt. Jetzt muss dieses Urteil wohl noch final bestätigt werden und dann bitte müsste- wenn ich mir etwas wünschen darf – diese Kanzlei zur Rückzahlung pus 100% Aufschlag verurteilt werden. Bitte. Danke.
Der Empfänger einer Abmahnung wegen der Einbindung von Google Fonts hat den Spieß gegen den Abmahnanwalt umgedreht. Mit Erfolg.
SQuelle: Landgericht München: Abmahnwelle wegen Google Fonts ist rechtsmissbräuchlich – Golem.de